VOC-Messung
Bei der Raumluftmessung auf flüchtige organische verbindungen werden als Adsorbens entweder Aktivkohleröhrchen oder TENAX-Röhrchen eingesetzt. Schon bei der günstigeren Aktivkohlevariante werden knapp 70 verschiedene Verbindungen, die in Verdacht stehen, gesundheitsschädigend zu sein, erfasst.
Da es für VOC keine absolut verbindlichen Grenzwerte gibt, werden für die Bewertung der Raumluftsituation die AGÖF– Orientierungswerte von Raumluft und Haus-staub herangezogen (AGÖF: Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V.). Als Datenbasis fungieren dabei mehr als 2.000 Raumluftmessungen der letzten 10 Jahre.
Als Vergleichswerte dienen dabei der 10- (Hintergrund), der 50- (Normal) und der 90-Perzentil- Wert (Auffälligkeitswert). Diese sagen aus, dass in 10%, bzw. 50% oder 90% der untersuchten Räume geringere Gehalte als die jeweiligen Perzentil- Werte angetroffen worden sind. Die Werte erlauben die Identifizierung höher belasteter Räume, ohne dabei eine toxikologische Bewertung zu enthalten.
Der Hintergrundwert ist durch konsequente Vermeidung von Emissionsquellen erreichbar und somit grundsätzlich anzustreben (wird in 10% aller Messungen unterschritte.
Der Normalwert stellt die durchschnittliche Belastungssituation dar, verursacht i.d.R. durch Emittenten im Innenraum (wird in 50% aller Messungen unterschritten).
Der Auffälligkeitswert beschreibt eine Überschreitung der normalerweise in Innenräumen gemessenen Werte und legt das Vorhandensein einer Schadstoffquelle nahe. Je nach Konzentration und Eigenschaft der Substanz sollten weitere Untersuchungen zur Identifizierung der Quelle angestellt werden (wird in 90% aller Messungen unterschritten, d.h. in 10% überschritten).
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